In Berlin werden Arbeitslose als 1-Euro-Jobber "zur Erhöhung der Sicherheit" im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt.
Ihre Aufgabe ist es auch, friedliche Bettler zu verjagen, von denen sich die BVG in ihren Geschäftsinteressen gestört fühlt. Im Eingangsbereich eines Neuköllner U-Bahnhofes sitzt in einer Ecke, einige Meter von Fahrkartenautomaten und Kiosk entfernt, eine alte Frau mit einer Spendenschale vor sich und murmelt vor sich hin, man möge ihr doch bitte ein wenig Geld geben. Die Passanten strömen an ihr vorbei, ohne sie zu beachten. Gestört fühlt sich niemand.
Plötzlich eilen zwei Männer mit einem großen Hund herbei. Sie tragen als Einheitsdress hellblaue Hemden und dunkle Hosen, als wären sie uniformiert. Sie werfen der alten Frau vor, dass sie sie bereits zum zweiten Mal an diesem Ort anträfen, und fordern sie auf, den U-Bahnhof sofort zu verlassen. Gehe sie nicht unverzüglich oder würden sie sie in nächster Zeit erneut dort antreffen, so kündigen sie an, würden sie sofort die Polizei holen. Der Hund schaut die alte Frau, die er, solange sie sitzt, deutlich überragt, grimmig an. Er trägt einen Maulkorb, aber den können seine Herrchen gegebenfalls abnehmen. Die alte Frau erhebt sich langesam und verlässt den Bahnhof.
Die beiden Uniformierten stellen sich mit zufriedener Miene quasi in Formation an die Seite und beobachten sie genau, bis sie außer Sichtweite ist. Auf den Oberarmstücken ihrer Hemden tragen sie Abzeichen, auf denen "ARGE Berlin" steht. Sie sind demzufolge keine Angestellten der BVG, sondern gehören zu den Arbeitslosen, die seit letztem Jahr im Rahmen sogenannter "im öffentlichen Interesse liegender Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (vulgo: 1-Euro-Jobs) durch die Berliner U-Bahnen streifen, um dort "die Sicherheit zu erhöhen". Ihresgleichen sieht man in letzter Zeit des öfteren, jeweils zu zweit, uniformiert und mit Hund.
Interessant wäre allerdings zu erfahren, was das Bedrohen und Verjagen von friedlichen Bettlerinnen, die niemanden in irgendeiner Weise belästigen, mit der "Erhöhung der Sicherheit" zu tun haben soll. Zwar ist ein solches Vorgehen gängige Praxis diverser Firmen, die Teile des öffentlichen Raumes für ihre Geschäftsinteressen privatisiert haben. Diese engangieren jedoch dafür private Sicherheitsdienste, die sie selbst bezahlen müssen.
Die BVG hingegen darf kostenlos auf "im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten" zurückgreifen. Wer eine solche "Arbeitsgelegenheit" ablehnt, wird von den Jobcentren mit Kürzung des ALG II um 30 Prozent bedroht, beim zweiten Mal um 60 Prozent, beim dritten Mal um 100 Prozent, jeweils für drei Monate. Wenn ihm oder ihr die verbleibende Summe dann nicht zum Leben reicht, darf er/sie selbst betteln gehen - bis er/sie von anderen "im öffentlichen Interesse" tätigen Arbeitslosen verjagt wird.
Interessant wäre, wenn die Berliner Jobcenter und die Bezirke als Mitträger der Jobcenter einmal darlegen würden, welchem "öffentlichen Interesse" die hier geschilderten Arbeitsgelegenheiten eigentlich dienen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, liegt ein Rechtsbruch vor, der schleunigst abzustellen wäre. Interessant wäre aber auch zu wissen, warum die rot/rote Regierung in Berlin, diese Ein-Euro-Jobs nicht auf Basis der Freiwilligkeit erlädigen läßt.
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